Ist der Admin kriminell?

Quelle: http://www.pixelio.de/Mit dem am 11. August 2007 in Kraft getretenen sogenannten Hacker-Paragrafen drohen Administratoren Geldstrafen oder Gefängnis bis zu einen Jahr, sollte der gemäß Paragraf 202c Strafgesetzbuch sogenannte Hacker-Tools einsetzen. Diese Spezialsoftware wird z.B. eingesetzt, um das eigene Netzwerk nach Fehlern zu prüfen und Lücken zu schließen.

Damit wird ein Loch in die Sicherheitspolitik eines jeden Unternehmens und auch privatpersonen gerissen, weil kaum anzunehmen ist, dass diejenigen, die mit kriminellen Hintergrund nach Lücken suchen, sich von diesem Gesetzt davon abbringen lassen die Spezialsoftware zu nutzen.

In den meisten GNU Distrbutionen wird die betreffende Software gleichfalls angeboten und gehört zum gewöhnlichen Angebot. Setzen sich die Macher der Distributionen damit den deutschen Strafbehörden einer Verfolgung oder unterstützen damit die bösen Cracker bei Ihrem Geschäft?

„Der Gesetzgeber hat das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Wie soll man die Hacker schlagen, wenn nicht mit ihren eigenen Waffen?“ sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Sicherheitslücken in IT-Systemen werden seit jeher standardmäßig mit Hacker-Tools getestet“