Arbeitskreis rät zu Anonymisierungs- diensten und verschenkt Zugangsdaten

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung empfiehlt Internetnutzern die Verwendung von Anonymisierungsdiensten. Zugänge im Wert von über 3.000 € zu verschenken.

Wegen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist spätestens seit dem 01.01.2009 nachvollziehbar, wer mit wem per E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Um eine Aufdeckung der eigenen Internetnutzung zu verhindern, empfiehlt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung allen Internetnutzern, Anonymisierungsdienste zu verwenden. Nur über Anonymisierungsdienste kann man das Internet noch ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen. Wichtig ist dies beispielsweise, wenn man sich über psychische Krankheiten im Internet informieren, bei Suchtproblemen beraten lassen oder Informationen anonym an die Presse weiter geben will.

Um Internetnutzer zum Einsatz von Anonymisierungsdiensten zu ermuntern, hat der Arbeitskreis auf seiner Homepage www.vorratsdatenspeicherung.de einen Vergleichstest von 17 internationalen Anonymisierungsdiensten veröffentlicht. Im Rahmen einer Sonderaktion verschenkt der Arbeitskreis dort außerdem 64 Zugänge zu kommerziellen Anonymisierungsdiensten im Wert von über 3.000 €.

Der Einsatz von Anonymisierungsdiensten ist in Deutschland legal. „Ob kostenlos oder im Monatsabo, ob in Deutschland oder im Ausland, ob besonders sicher oder besonders schnell – für jeden gibt es einen Anonymisierungsdienst, der seinen Bedürfnissen gerecht wird“, meint Uwe Schulze vom Arbeitskreis.

„Die strengen Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gelten nicht für die Identifizierung von Internetnutzern“, erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Allein die Deutsche Telekom AG identifiziert auf Anfrage der Polizei täglich mehr als 500 Internetnutzer – meistens wegen des Verdachts von Betrug, Beleidigung oder Urheberrechtsverletzung. Bis das Bundesverfassungsgericht über unsere Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung entschieden hat, sollte jeder einen Anonymisierungsdienst nutzen, um sich vor falschem Verdacht und Bekanntwerden seiner Internetnutzung oder E-Mail-Kontakte zu schützen.“