Videoüberwachung nimmt stetig zu

„Zwischen 30.000 und 50.000 Kameras sind zurzeit zur Überwachung von Supermärkten und Kaufhäusern, von Einkaufspassagen und Tankstellen, von Bahnhöfen und Sparkassen, aber auch von Schulen und Hochschulen, von Gerichten und […]

„Zwischen 30.000 und 50.000 Kameras sind zurzeit zur Überwachung von Supermärkten und Kaufhäusern, von Einkaufspassagen und Tankstellen, von Bahnhöfen und Sparkassen, aber auch von Schulen und Hochschulen, von Gerichten und städtischen Bussen in Rheinland-Pfalz eingesetzt“, stellte der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, bei der Vorstellung einer Umfrage zur Videoüberwachung in Rheinland-Pfalz fest. Mehr als 6000 öffentliche und private Stellen seien bei dieser Gelegenheit erfasst worden.

Oft sei die Videoüberwachung sinnvoll, etwa in Parkhäusern, Supermärkten und wohl auch in Bahnhöfen. Aber sie breite sich mittlerweile im rasanten Tempo und weitgehend unkontrolliert aus. Auch in Bereichen, in denen man sich bisher unbeobachtet aufhalten konnte, würden zunehmend Videokameras eingesetzt, etwa in Arztpraxen oder in der Gastronomie, auch im Schienennahverkehr und in der Nachbarschaft.

Mittlerweile seien die Kameras gar nicht mehr als solche zu erkennen, sondern ähnelten kleinen Lampen mit wenigen Zentimetern Durchmesser. Uns trennten außerdem nur noch ein paar Entwicklungsschritte von einer „intelligenten Videoüberwachung“, die Gesichter erkennen und auf bestimmte Bewegungen reagieren kann. Auch eine Vernetzung der Kameras sei in Teilbereichen bereits machbar.

„So gesehen stehen wir an einem Scheideweg“, sagte Wagner. „Wenn wir nicht gegensteuern, werden wir eine unkontrollierte und unkontrollierbare Ausbreitung der Videoüberwachung erleben, die unser Privatleben weiter einschränken und unser Verhalten zunehmend beeinflussen wird.“

Wagner forderte strengere gesetzliche Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Videoüberwachung und bessere Möglichkeiten, die Einhaltung der Gesetze zu überprüfen. Er kündigte an, unzulässige Videoanlagen, fehlende und mangelhafte Hinweisschilder und fehlerhafte Videoüberwachungskonzepte mit fühlbaren Bußgeldern zu ahnden. Im staatlichen Bereich sollen den Behörden künftig Orientierungshilfen an die Hand gegeben werden, um eine rechtskonforme und zurückhaltende Anwendung der Videoüberwachung zu ermöglichen.

Noch wichtiger sei es aber – so Wagner -, dass die Bürgerinnen und Bürger mit offenen Augen durch ihren Alltag gingen und es nicht klaglos akzeptierten, wenn in ihrer Eisdiele, im Schwimmbad, im Wartezimmer oder im Zug nach Hause Videokameras installiert würden.

Wagner warnte vor Sorglosigkeit und Desinteresse. „Videoüberwachung geht jeden etwas an, nicht nur dann, wenn sie am Arbeitsplatz stattfindet oder von Nachbarn ausgeht.“