Widerstand gegen geplanten Einsatz von Körperscannern

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Dr. Thilo Weichert, nimmt zur verstärkten Bereitschaft der Politik, bei Flughafenkontrollen Körper- oder Terahertz-Scanner – vulgo „Nacktscanner“ – einzusetzen, kritisch Stellung. […]

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Dr. Thilo Weichert, nimmt zur verstärkten Bereitschaft der Politik, bei Flughafenkontrollen Körper- oder Terahertz-Scanner – vulgo „Nacktscanner“ – einzusetzen, kritisch Stellung. Dabei handelt es sich um eine Kabine in Größe einer Einzeldusche, in der die zu überprüfenden Menschen mit Kleidung durchdringenden Strahlen durchleuchtet werden, zumeist um sicherheitsgefährdende Gegenstände wie Messer, Sprengstoff oder andere Waffen aufzufinden. Genutzt wird entweder Röntgen- oder Terahertz-Strahlung, die den menschlichen Köper nackt darstellt sowie eventuell versteckte Gegenstände wiedergeben kann:

„Nach jedem versuchten Terroranschlag ist es richtig und sinnvoll, zu untersuchen, was von staatlicher Seite falsch gemacht wurde, was besser gemacht werden kann. Nicht sinnvoll ist es, reflexhaft nach neuen gesetzlichen Befugnissen zu rufen, die das Persönlichkeitsrecht von Menschen beeinträchtigt. Die Auswertung des Anschlagsversuchs am 23.12.2009 ist noch nicht abgeschlossen. Klar ist aber schon jetzt, dass die Forderung nach dem Körperscanner in die falsche Richtung geht. Der Sicherheitsgewinn ist minimal; das sichere Erkennen von Sprengmitteln ist damit nicht möglich. Wohl aber wird massiv ins Persönlichkeitsrecht aller gescannten Flugpassagiere eingegriffen, die ausnahmslos und massenhaft dieser Prozedur unterworfen würden.

Dabei sollte nicht mit der grundgesetzlich unantastbaren Menschenwürde argumentiert werden. Durch bestimmte Maßnahmen lässt sich die `Diskretion´ beim Scannereinsatz erhöhen. Es handelt sich aber um einen massiven Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht und um eine Verletzung menschlicher Scham. Der Scanner zeigt nicht nur Waffen, sondern auch Genitalien, Implantate, Prothesen bis hin zum künstlichen Darmausgang. Betroffen sind religiöse Be- und Entkleidungsvorschriften, die zweifellos verfassungsrechtlichen Schutz genießen. Das Bundesverfassungsgericht hat anlässlich einer Entscheidung zur `Entkleidungsuntersuchung` im Strafvollzug hohe rechtliche Hürden bei derartigen Maßnahmen festgestellt. Danach wäre der undifferenzierte Einsatz des Körperscanners bei Flughafenkontrollen schlicht unverhältnismäßig.“

Quelle: www.datenschutzzentrum.de

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