Mobilfunk-Ausweitung auf LTE stört TV-Empfang DVB

Mobilfunkdienste in bisher von Fernsehsendern genutzten Frequenzbereichen können den TV-Empfang über Kabel und DVB-T erheblich stören. Darauf weist der ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie hin. Der Verband fordert von […]

Mobilfunkdienste in bisher von Fernsehsendern genutzten Frequenzbereichen können den TV-Empfang über Kabel und DVB-T erheblich stören. Darauf weist der ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie hin. Der Verband fordert von Bund und Ländern, den störungsfreien TV-Empfang für die 24 Millionen betroffenen Fernseh-Haushalte vor der Frequenzzuteilung sicherzustellen.

Am 12. April findet die größte Versteigerung von Frequenzen durch die Bundesnetzagentur statt. Hierunter fallen auch die Rundfunkfrequenzen im Bereich 790 – 862 MHz, die durch den Umstieg von analoger Terrestrik auf DVB-T frei wurden. Das freigewordene Spektrum soll für den Einsatz von Mobilfunkdiensten zur flächendeckenden Breitbandversorgung zur Verfügung stehen. Dies kann aber den TV-Empfang stören, wie Hans-Joachim Kamp, ZVEI-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbands Consumer Electronics, erläutert: „Ein Handy kann das Fernsehbild stören, wenn es in unmittelbarer Nähe auf dem Wohnzimmertisch liegt. Wenn künftig Handys auf der Basis der wesentlich stärkeren LTE-Technik in Kabelanlagen und TV-Empfangsgeräte funken, wird sich das Problem dramatisch verschärfen. LTE-Wellen können auch durch Stahlbetonwände dringen und in einem großen Radius Störungen an Fernsehgeräten verursachen. Selbst bei nur mittlerer Funkleistung stört LTE den DVB-T-Empfang über die Dachantenne im Umkreis von bis zu 45 Meter. Schlimmstenfalls muss man sich künftig vor der Tagesschau mit seinen Nachbarn absprechen.“ Die gefährdeten Produkte reichen von USB-Sticks und DVD-Rekordern über Set-Top-Boxen bis hin zu hochwertigen Flachbildschirmen. Die Bundesregierung nimmt deren Entwertung offenbar zugunsten der Mobilfunkbetreiber in Kauf. Bis heute gibt es keine Aussage der Bundesnetzagentur, wie die im Markt befindlichen Geräte geschützt werden. Der ZVEI sieht hier dringenden Klärungsbedarf.