Facebook: Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht

Unterstützung bei ihrer Kritik an Facebook erhält Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der vzbv wirft dem weltgrößten Online-Netzwerk vor, wiederholt und wissentlich datenschutzrechtliche Bestimmungen zu missachten. Im […]

Unterstützung bei ihrer Kritik an Facebook erhält Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der vzbv wirft dem weltgrößten Online-Netzwerk vor, wiederholt und wissentlich datenschutzrechtliche Bestimmungen zu missachten. Im vergangenen Sommer hatte der vzbv die Vertrags- und Datenschutzbestimmungen von Sozialen Netzwerken, darunter auch Facebook, abgemahnt. Alle Anbieter erklärten daraufhin, die beanstandeten Klauseln nicht mehr verwenden zu wollen. Doch an diese Erklärung hält sich Facebook nicht, wie eine aktuelle Überprüfung des vzbv ergab.

Stattdessen hat Facebook angekündigt, neue Datenschutzbestimmungen einführen zu wollen, die bereits öffentlich zugänglich sind. „Damit würde es nur noch schlimmer“, kommentiert Falk Lüke, Referent im Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ die Bestimmungen. Mit einer Zustimmung würden die Nutzer dem Unternehmen einen Freibrief für eine weitgehende Verwendung und Weitergabe von Daten einräumen. „Momentan können wir den Nutzern nur raten, den geplanten Änderungen zu widersprechen und sich gemeinsam mit ihren Freunden einen neuen Anbieter zu suchen, wenn ihnen der Schutz ihrer persönlichen Daten wichtig ist“, sagt Gerd Billen und verweist auf den aktuellen Test der Stiftung Warentest.

„Das Belieben im Umgang mit den Daten der Nutzer muss endlich ein Ende haben“, nimmt Billen die Datenschutzbehörden und den Gesetzgeber in die Pflicht. Bei jeder Weitergabe und Nutzung persönlicher Daten sollten Nutzer aktiv einwilligen müssen (opt-in), fordert der vzbv. Heute räumen sich die Betreiber in den Geschäftsbedingungen eine pauschale Zustimmung zur Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten ein. Wer damit nicht einverstanden ist, muss durch Widerspruch im Einzelfall viel Zeit und Mühe aufwenden (opt-out). „Die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes liegt beim Betreiber, nicht beim Nutzer“, sagt Billen. Um gegen Datenmissbrauch rechtlich vorgehen zu können, fordert der vzbv zudem die Aufnahme des Datenschutzes in die Liste der Verbraucherschutzgesetze im Unterlassungsklagegesetz (UKlaG).