Datenschutzbeauftragter rügt Schufa

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) weist Sparkassen, Banken und andere Unternehmen in Schleswig-Holstein darauf hin, dass nach den bisher beim ULD vorliegenden Informationen der Einsatz von SCHUFA-Scoring-Verfahren durch sie […]

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) weist Sparkassen, Banken und andere Unternehmen in Schleswig-Holstein darauf hin, dass nach den bisher beim ULD vorliegenden Informationen der Einsatz von SCHUFA-Scoring-Verfahren durch sie – im rechtlichen Sinn des Wortes – nicht verantwortet werden kann. Die SCHUFA erstellt auf der Basis der dort vorliegenden Informationen zu Verbraucherinnen und Verbrauchern Scorewerte zur Beurteilung von deren Kreditwürdigkeit. Diese Scorewerte werden auch von schleswig-holsteinischen Unternehmen genutzt.

Das ULD hatte sich an die SCHUFA gewandt mit der Bitte um Bereitstellung von Informationen über das Scoring; außerdem bat es um Stellungnahme, weshalb die SCHUFA diese Informationen gegenüber seinen Geschäftspartnern geheim hält. Statt diesen Bitten zu entsprechen, lud die SCHUFA das ULD und andere Aufsichtsbehörden einzeln zu Gesprächen nach Wiesbaden im Spätsommer ein – ein Ansinnen, das schon von mehreren Datenschutzaufsichtsbehörden zurückgewiesen wurde.

Hintergrund des ULD-Hinweises ist ein Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt, nach dem sich das dortige Regierungspräsidium verpflichtete, Informationen über das SCHUFA-Scoring-Verfahren nicht an andere Datenschutzaufsichtsbehörden wie z.B. das ULD in Kiel herauszugeben. Diese Informationen werden von der SCHUFA nicht nur Datenschutzaufsichtsbehörden vorenthalten, sondern auch seinen Geschäftspartnern, also im weitesten Sinne Kredit gebenden Unternehmen. So ist es diesen Unternehmen nicht möglich, die Rechtmäßigkeit ihrer Datenverarbeitung nachzuweisen, soweit SCHUFA-Scores einfließen; auch den Kontrollanforderungen der Aufsichtsbehörden und den Auskunftsersuchen von Betroffenen kann so nicht rechtmäßig entsprochen werden.

Hierzu kommentiert der Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert: „Seit dem 1. April 2010 gelten weitgehende Transparenzregeln beim Scoring. Diesen wird nach unseren bisherigen Erfahrungen von mehreren Unternehmen nicht genügt. Eine neue Dimension der Obstruktion sowohl gegenüber der Datenschutzaufsicht wie auch gegenüber den eigenen Kunden zeigt die SCHUFA, wenn sie ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse selbst denjenigen für Kontroll- und Verifikationszwecke nicht zur Verfügung stellt, die diese zur Wahrnehmung ihrer Pflichten kennen müssen und an deren Vertrauenswürdigkeit kein Zweifel bestehen sollte. So leidet die datenschutzrechtliche Vertrauenswürdigkeit der SCHUFA, die damit den betroffenen Menschen, ihren Geschäftspartnern und letztlich sich selbst schadet.“

Bild: Schufa