Ich habe einen Traum ….. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Dennoch sind Sie enttäuscht, dass Sie infolge der neuen Entwicklung nicht mehr diesen 22. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Datenschutzbeauftragten, den ersten in meiner am 01.02.2006 begonnenen Amtszeit, zu lesen brauchen. Schade ist das schon, weil meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie mein Amtsvorgänger Reinhard Vetter, in dessen Ägide dieser Bericht noch weitgehend fällt, gute und engagierte Arbeit geleistet haben. Wenn ich mich gleichwohl durchgängig der Ich-Form bediene, so halte ich mich an die Übung unter den Datenschützern, will aber nicht verhehlen, dass ich mich insoweit gerne auch mit fremden Federn schmücke.

Mittlerweile sind Sie im Büro angekommen und widmen sich mit Ihrem Team der Aufgabe, das Bescheinigungswesen im Sozialbereich elektronisch zu gestalten.

Es ist erstaunlich, auf was für unterschiedliche staatliche Leistungen man Anspruch hat: Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Wohngeld, Erziehungsgeld, Krankengeld, Rente usw. bis hin zur Prozesskostenhilfe. Je nach Fallgestaltung müssen persönliche Daten, z.B. Einkommensnachweise samt Nebenverdiensten, Erwerbsbiographie einschließlich Kündigungen und Kündigungsgründe, Familienstand, bezahlte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und tausend andere Dinge nachgewiesen werden, darunter in einer Art Zirkelschluss andere staatliche Leistungen, die sich mit der gerade beantragten wechselseitig beeinflussen. All dies soll nun elektronisch erfolgen, um Arbeitgebern und Arbeitnehmern das ganze papierene Bescheinigungswesen zu ersparen.

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