Ich habe einen Traum ….. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Das Projekt hieß bisher JobCard, Sie haben es gestern eingedeutscht – ELENA, Elektronischer Einkommensnachweis. Einige Grundentscheidungen sind bereits gefallen: Wegen der großen Datenmenge und aus Sicherheitsgründen sollen alle Angaben nicht lokal auf einer Chipkarte, sondern auf einem zentralen Server gespeichert werden. Die Datenschützer hatten diesbezüglich Bedenken angemeldet und etwas von verbotener Vorratsspeicherung geschrieben.

Als Erstes denken Sie darüber nach, wie Sie verhindern, dass jeder Hacker den Datenbestand auf dem zentralen Server lesen oder gar verändern kann. Nach langer Diskussion entwickelt Ihr Team ein ausgefeiltes Berechtigungskonzept, wer wann auf welche Daten zugreifen darf. Wie aber kann sichergestellt werden, dass der Abrufende wirklich die richtige Person ist? Eine Unterarbeitsgruppe findet die Lösung: Authentifizierung mit Chipkarte sowohl durch den Mitarbeiter des Arbeitsamts wie auch durch den Antrag stellenden Bürger, also ein Zweikartenprinzip. Für die Übertragungssicherheit einigt sich derweil das Team auf ein Verschlüsselungsverfahren. Und als Sahnehäubchen sehen Sie auch noch eine verschlüsselte Datenablage im zentralen Server vor, nur für den Fall, dass doch einmal ein Hacker durchdringt. Der Controller hatte Sie allerdings merkwürdig angesehen und gefragt, ob es diesen Luxus mit der Verschlüsselei wirklich braucht. Das koste schließlich eine Menge und die paar Hacker könne man doch vergessen.

Rrrrr rrrrr rrrrr rrrrr

Sie fahren aus dem Schlaf hoch, der Wecker hat geklingelt. Erleichtert stellen Sie fest, dass Sie geträumt haben und dass der neue Tag Ihnen nun doch einen Anlass gibt, nachfolgenden Tätigkeitsbericht zu lesen.

http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb22.html

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