Fünf Provider unterzeichnen Vertrag zur Sperrung von Kinderpornoseiten

(Artikel 5, Grundgesetz)“(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemeinen zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

So wichtig und richtig die Bekämpfung solcher Seiten auch ist, ich würde gerne wissen was in die konkrete Strafverfolgung investiert wird! Nur das Fassen dieser Personen, sowie die Verurteilung wird tatsächlich etwas an der Situation ändern. Der derzeitige Aktionismus ist ein Feidenblatt und die Vorbereitung auf weitere Zielgruppen die es zu Sperren gilt.

Eine Sperrliste auf DNS Basis ist so witzlos wie nur möglich. Sogar ein Computer Dau wird es innerhalb von 5 min. verstanden haben, wie diese Sperrliste umgangen werden kann!