Ex-SPD-Politiker Tauss droht Anklage wegen Kinderpornos

Tauss_oLBis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt auch für den unter Kinderporno-Verdacht stehenden Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss die Unschuldsvermutung. Die Piratenpartei, welche Tauss nach seinem Austritt aus der SPD mit offenen Armen begrüßte, hätte allerdings gut daran getan, den juristischen Gang der Dinge abzuwarten. Daran ändert auch die Voreiligkeit des zuständigen Oberstaatsanwalts nichts, der schon von Anklageerhebung sprach, noch bevor der Bundestag dafür grünes Licht gegeben hat. Dass der Immunitätssauschuss des Parlaments zu einer entsprechenden Empfehlung kommen wird, steht nach der Lage der Dinge außer Zweifel. Schließlich hat das Gremium im Fall Tauss nicht Schuld oder Unschuld zu bewerten, sondern es schafft nur die Voraussetzung dafür, dass dies durch ein ordentliches Gericht geschehen kann.
Die Verteidigungslinie von Tauss ist jedenfalls zweifelhaft. Der einstige medienpolitische Sprecher bei den Genossen rechtfertigt die bei ihm entdeckten kinderpornografischen Datenträger damit, dass er als zuständiger Fachpolitiker in der einschlägigen Szene recherchiert habe. Das ist ungefähr so, als würde sich die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing Heroin besorgen, um Rauschgifthändlern ein Schnippchen zu schlagen. Auch dafür hätten die Bürger sicher kein Verständnis. Überhaupt hat der Fall Tauss nicht nur eine juristische Dimension. Er ist auch von gesellschaftlichem Belang. Kinderpornos gehören moralisch geächtet. Zur Verfolgung ihrer Urheber sind nicht Bundestagsabgeordnete befugt, sondern die zuständigen Behörden.