Datenabgriffe an Bankautomaten – Warnung vor sog. Skimming

„Skimming“ (aus dem engl. „abschöpfen, absahnen“) nennt sich das Verfahren, mit dem Kriminelle an Daten von EC-Karten kommen und anschließend mit einem angefertigten Duplikat Geld abheben. In einigen Fällen wird auch die Originalkarte verwendet.

Der Datenklau passiert ganz unbemerkt beim Geldabheben am Automaten. Die Täter montieren mit beidseitigem Klebeband ein Vorsatzgerät, welches vom Original kaum zu unterscheiden ist. Dadurch können die Daten abgelesen und zu den Tätern übermittelt werden. Während in der „ersten Generation“ lediglich Vorsatzgeräte für den Kartenschlitz (und eine in der Nähe versteckten Kamera) verwendet wurden, fälschen die Betrüger heute durch passgenaue Attrappen häufig die komplette, nach vorne gerichtete Außenhülle. Sogar das Tastaturfeld ist integriert – die Täter können so die Geheimnummer mit einem Chip zwischenspeichern. Die Daten der Geldkarte werden bereits beim Einführen „abgeschöpft“.

Bundesweit gab es im letzten Jahr bereits über 300 Fälle, in Niedersachsen sieben. Eine neuerlich versuchte Tat erfolgte in Hannover am letzten Donnerstagabend.

Die bislang ermittelten Täter stammen vorwiegend aus Südosteuropa. Sie reisen von Stadt zu Stadt und versuchen ihren „Trick“ anzuwenden. Obwohl Niedersachsen bislang nicht sehr stark betroffen war, ist zu vermuten, dass auch hier eine Zunahme stattfinden könnte. Daher warnt das Landeskriminalamt vor dieser Masche.

Das Landeskriminalamt Niedersachsen rät:
In der Vergangenheit haben aufmerksame Bankkunden bemerkt, dass sich die Attrappe durch das Anfassen (und leichtes Rütteln bzw. Ziehen) gelöst hat. Verschraubten Originalgeräten macht dieses nichts aus. Da die Täter zum Teil immer noch mit einer versteckten Kamera arbeiten, sollte der Bankkunde bei Eingabe der Geheimnummer immer so nah wie möglich an das Gerät gehen und das Tastenfeld mit der anderen Hand verdecken.

Bei Verdachtsmomenten die Geldkarte nicht in den Schlitz einführen. Bei Manipulationsvermutungen auf jeden Fall unverzüglich das Geldinstitut und die Polizei informieren!

Quelle: http://www.lka.niedersachsen.de