Der Bundesgerichshof sagt: Heimliche Online-Durchsuchungen sind illegal, der NRW Verfassungsschutz sieht sich jedoch nicht betroffen und spioniert fleißig weiter. Laut Innenministerium NRW dürfen Agenten des Inlandsgeheimdienstes weiter die Daten privater Computer ausspähen. "Das BGH-Urteil bezieht sich nur auf die Befugnisse der Polizei und hat nichts mit unserem Verfassungsschutzgesetz zu tun", so Ministeriumssprecherin Dagmar Pelzer.
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