Protest gegen siebentägige Vorratsspeicherung von T-Online, Congster und 1&1

Eine siebentägige generelle Vorratsspeicherung von IP-Adressen ermöglicht es in Verbindung mit Server-Protokolldateien, das Nutzungsverhalten sämtlicher Internetnutzer minuziös nachzuvollziehen. Vergleichbares ist außerhalb des Internet überhaupt nicht möglich. Eine siebentägige Vorratsspeicherung bedeutet, dass etwa staatskritische Meinungsäußerungen oder die Übersendung staatsbezogener Informationen an die Presse stets nur unter der Gefahr anschließender staatlicher Repressalien erfolgen kann. Vor allem betrifft eine (auch siebentägige) Vorratsspeicherung zu über 99% Personen, die zu einer Protokollierung ihres Informations- und Kommunikationsverhaltens keinerlei Anlass gegeben haben. Eine anlassbezogene Speicherung im Einzelfall ist zur Missbraucheingrenzung und für die anderen angeführten Zwecke völlig ausreichend, es besteht keine Notwendigkeit einer pauschalen Datenspeicherung.

Wir schätzen Ihre Arbeit als Bundesbeauftragter für den Datenschutz sehr und haben großen Respekt davor. Im Hinblick auf die große Verantwortung, die Sie als Bundesdatenschutzbeauftragter tragen, appellieren wir an Sie, jeder verdachtsunabhängigen Speicherung von Kommunikations- und Verbindungsdaten, die der grundgesetzlich geschützten Sphäre privater Lebensführung zuzurechnen sind, unabhängig von der Dauer der Speicherung entschieden entgegen zu treten.

Mit freundlichen Grüßen,
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/

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