Protest gegen siebentägige Vorratsspeicherung von T-Online, Congster und 1&1

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert in einem Offenen Brief an den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, dass dieser die siebentägige Vorratsspeicherung von Nutzungsdaten durch Internet-Zugangsanbieter genehmigt hat. Der Arbeitskreis warnt, mithilfe der gespeicherten Daten könne das Nutzungsverhalten sämtlicher Internetnutzer minuziös nachvollzogen werden.

Die T-Com, ein Unternehmen der Deutschen Telekom AG und technischer Dienstleister der Internet-Zugangsanbieter T-Online, Congster und 1&1, hat im Februar mit dem Segen Schaars angekündigt, die von ihren Kunden genutzten Internetkennungen (IP-Adressen) künftig sieben statt 80 Tage lang auf Vorrat zu speichern. Letztes Jahr ist die Deutsche Telekom AG aber gerichtlich zur Datenlöschung sofort nach Verbindungsende verurteilt worden.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung empfiehlt Kunden von T-Online, Congster und 1&1, zu einem Internet-Zugangsanbieter zu wechseln, der sich an die rechtlichen Vorgaben hält und keine IP-Adressen verdachtslos auf Vorrat speichert. Eine Liste datenschutzkonformer Wettbewerber, die oft auch preisgünstiger sind, findet sich im Internet.

Der Offene Brief des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 10.03.2007 im Wortlaut:

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